Die SPD im Landkreis hat beantragt, dass der Kreistag sich die Entscheidung zur Neuregelung der Feldberegnung nach Paragraf 58 der Niedersächsischen Kommunalverfassung selbst vorbehält.
Hinter dieser sperrigen Formulierung verbirgt sich nichts anderes, als dass anstatt der Verwaltung nach Aktenlage der Kreistag nach öffentlicher Diskussion darüber entscheidet, wieviel Wasser die Beregnungsverbände im Kreis Celle zukünftig zur Feldberegnung verwenden dürfen.

Die SPD im Landkreis hat beantragt, dass der Kreistag sich die Entscheidung zur Neuregelung der Feldberegnung nach Paragraf 58 der Niedersächsischen Kommunalverfassung selbst vorbehält.

Hinter dieser sperrigen Formulierung verbirgt sich nichts anderes, als dass anstatt der Verwaltung nach Aktenlage der Kreistag nach öffentlicher Diskussion darüber entscheidet, wieviel Wasser die Beregnungsverbände im Kreis Celle zukünftig zur Feldberegnung verwenden dürfen.

„Wasser ist das wichtigste Lebensmittel der Menschen. Wir im Landkreis Celle sind besonders stolz auf die Qualität unseres heimischen Trinkwassers.“, begründet der Fraktionsvorsitzende, Mathias Pauls, den Antrag. „Diese Qualität zu erhalten muss uns ein besonderes Anliegen sein.“
Gleichzeitig sei jedoch die Feldberegnung unverzichtbar für die heimische Landwirtschaft. „Dies hat besonders der letzte Sommer ganz deutlich gezeigt.“ so der SPD-Kommunalpolitiker weiter. Dieses Spannungsfeld zwischen den berechtigten Interessen der Landwirte und den Bedarfen der Bürgerinnen und Bürger könne nicht durch einen Verwaltungsakt gelöst werden, so die einhellige Meinung der Sozialdemokraten. „Vielmehr muss die demokratische Vertretung des Landkreises in den Entscheidungsprozess und die Verantwortung eingebunden werden!“, stellt Pauls abschließend fest.